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Im Unglücksfall lebenswichtig: freie Flucht und Rettungswege

Die Advents- und Weihnachtszeit hat bei allem Glanz auch eine Schattenseite: Es werden jährlich bis zu 10.000 zusätzliche Brände verzeichnet.

Symbolbild Notausgang
von Nina Jäger

Im Vergleich zu den Frühjahrs- und Herbstmonaten stellen die Brände zur Weihnachtszeit ein Plus von rund 50 Prozent dar. Jetzt ist also der richtige Zeitpunkt, um Sie noch einmal auf ein wichtiges Thema aufmerksam zu machen: Die Flucht- und Rettungswege in Ihrem Wohnhaus müssen unter allen Umständen freigehalten werden!

Dazu befragen wir unseren Techniker Henrik Tilse, der bei der hwg eG mitverantwortlich für die Verkehrssicherheit in den Gebäuden und auf den Grundstücken der Genossenschaft ist.

Zitat von Henrik Tilse

Dürfen Gegenstände vor der Wohnungstür abgestellt werden?

Bitte auf keinen Fall! Auch bei der hwg gibt es einige Mieter*innen, die das Treppenhaus als Teil ihrer Wohnung betrachten und Schuhschränke, Regale oder Pflanzen vor ihre Tür stellen.

Stellen Sie sich vor, was diese Hindernisse bedeuten, wenn bei einem Feuer jede Sekunde zählt! Nicht einmal Schuhe oder Regenschirme sind vor der Wohnungstür erlaubt. Das gilt übrigens auch für Dekorationen jeder Art. Bilder, Poster, Teppiche – all das kann sehr schnell in Brand geraten.

Und wie ist das mit Kinderwagen und Rollatoren?

Auch diese dürfen grundsätzlich nicht abgestellt werden. Unsere Mieter*innen sollten stattdessen ihre privaten Kellerräume, die Gemeinschaftskeller oder die Unterstellhäuser vor den Gebäuden nutzen.

Nur da, wo Flure sehr breit sind, dürfen Kinderwagen und Rollatoren kurzfristig (!) abgestellt werden.

Illustration Wohnhaus

Aber auf dem Dachboden kann man doch so einiges lagern, oder?

Hier gilt ebenfalls ein deutliches „Nein“.

Wir haben schon erlebt, dass sich Mieter*innen auf dem Dachboden ein zweites Wohnzimmer einrichten. Da werden dann zum Beispiel Sofas und Fernseher aufgestellt. Aber das ist eben brandgefährlich: Unter Umständen muss die Feuerwehr auch über das Dach retten. Nicht auszumalen, was da alles passieren kann.

Muss die Haustür nachts eigentlich abgeschlossen werden?

Die Haustür sollte nachts geschlossen sein. Sie darf aber niemals verschlossen sein.

Klar, geschlossene Türen schützen vor Einbrüchen, aber abgeschlossene Türen versperren im Ernstfall den Fluchtweg und könnten so eine Todesfalle für alle Hausbewohner*innen werden.

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